Landeselternbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Mai 2017, 12:31 Uhr
Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.
Der Landeselternbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Kultusministerium unterrichtet den Landeselternbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Auch soll das Kultusministerium dem Landeselternbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.
Der Landeselternbeitrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Der Landeselternbeirat besteht aus 29 Mitgliedern und deren Stellvertretern. In den vier Regierungsbezirken wird pro Schulart jeweils ein Vertreter in den Landeselternbeirat gewählt. Hinzu kommen die Schulen in freier Trägerschaft, die mit einem Mitglied im Landeselternbeirat vertreten sind.
Der Landeselternbeirat tagt in der Regel einmal pro Monat. Seine Mitglieder vertreten den Landeselternbeirat noch in weiteren Gremien.
Der LEB informiert auf seiner Homepage [leb-bw.de|http://leb-bw.de]