Mobiltelefon: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Mai 2017, 22:24 Uhr
Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.
Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.