Entschuldigungen

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  • Bei Erkrankung eines minderjährigen Schülers legt der Erziehungsberechtigte dem Klassenlehrer innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung vor. Volljährige Schüler entschuldigen sich entsprechend bei ihrem Tutor. Eine vorläufige telefonische Entschuldigung bzw. eine Mitteilung per Mail ersetzt nicht eine endgültige schriftliche Entschuldigung, die den gesamten Zeitraum beinhalten muss. Auch für einzelne versäumte Stunden ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.
  • Die Schüler der Kursstufen führen immer ihr Entschuldigungsbuch mit sich.
  • Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht, z.B. wegen Unwohlseins, erfolgt bei nicht volljährigen Schülern nur nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten oder einer von den Eltern angegebenen Person (z.B. der Großmutter).
  • Ein Schüler kann nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Sportunterricht befreit werden. Bei längerem Ausfall kann die Schulleitung ein amtsärtzliches Zeugnis verlangen.