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Zum Auffangen kurzfristiger Unterrichtsausfälle sind für die erste bis vierte Unterrichtsstunde Lehrkräfte eingeteilt, die Vertretungsstunden oder Aufsichten übernehmen.
 
Zum Auffangen kurzfristiger Unterrichtsausfälle sind für die erste bis vierte Unterrichtsstunde Lehrkräfte eingeteilt, die Vertretungsstunden oder Aufsichten übernehmen.
  
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2017, 16:30 Uhr

Zum Auffangen kurzfristiger Unterrichtsausfälle sind für die erste bis vierte Unterrichtsstunde Lehrkräfte eingeteilt, die Vertretungsstunden oder Aufsichten übernehmen.