Beurlaubungen
Aus Leitfaden
Version vom 3. Juni 2017, 17:40 Uhr von Martin.esser (Diskussion | Beiträge)
- Beurlaubungen für bis zu zwei Unterrichtstage werden rechtzeitig vom Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler schriftlich beim Klassenlehrer/Tutor beantragt.
- Für Beurlaubungen von mehr als zwei Unterrichtstagen ist die Schulleitung zuständig.
- Beurlaubungen, unmittelbar vor oder nach den Ferien, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Die Genehmigung erfolgt durch die Schulleitung.