Beurlaubungen
Aus Leitfaden
Version vom 28. September 2017, 14:29 Uhr von Lisa Schiffer (Diskussion | Beiträge)
- Beurlaubungen für bis zu zwei Unterrichtstage werden rechtzeitig vom Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler schriftlich beim Klassenlehrer/Tutor beantragt.
- Für Beurlaubungen von mehr als zwei Unterrichtstagen ist die Schulleitung zuständig.
- Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Die Genehmigung erfolgt durch die Schulleitung.