Gesamtelternbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden [[Elternvertretung|Elternbeiratsvorsitzenden]] aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des [[Schulträger|Schulträgers]] zusammensetzt.
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Da es in Herrenberg mehrere Schulen gibt, bilden die jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter zusammen den Gesamtelternbeirat. Dieses Gremium wählt ebenfalls einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die [http://www.geb-herrenberg.de/vorstand.html Vorsitzende des GEB], Vanessa Scholz, hat ein Kind an unserer Schule.
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Der [http://www.geb-herrenberg.de Gesamtelternbeirat] hat eine eigene Homepage.
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Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind u.a.:
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* Empfehlen von Veranstaltungen rund um das Bildungswesen
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* Beratung von Fragen, die die Eltern aller Schüler betreffen
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* Kontakt zur Stadt Herrenberg als Schulträger
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* Mitwirkung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage
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[[Kategorie:Eltern]]
 
[[Kategorie:Elternarbeit]]
 
[[Kategorie:Elternarbeit]]
 
[[Kategorie:Gremien]]
 
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2017, 13:40 Uhr

Da es in Herrenberg mehrere Schulen gibt, bilden die jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter zusammen den Gesamtelternbeirat. Dieses Gremium wählt ebenfalls einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Vorsitzende des GEB, Vanessa Scholz, hat ein Kind an unserer Schule. Der Gesamtelternbeirat hat eine eigene Homepage.


Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind u.a.:

  • Empfehlen von Veranstaltungen rund um das Bildungswesen
  • Beratung von Fragen, die die Eltern aller Schüler betreffen
  • Kontakt zur Stadt Herrenberg als Schulträger
  • Mitwirkung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage


Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.