Gesamtelternbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden [[Elternvertretung|Elternbeiratsvorsitzenden]] aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des [[Schulträger|Schulträgers]] zusammensetzt.
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Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden [[Elternbeirat|Elternbeiratsvorsitzenden]] aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des [[Schulträger|Schulträgers]] zusammensetzt.
  
 
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Version vom 19. Mai 2017, 22:09 Uhr

Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.