Gesamtelternbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Da es in Herrenberg mehrere Schulen gibt, bilden die jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter zusammen den Gesamtelternbeirat. Dieses Gremium wählt ebenfalls einen Vorsitzenden und
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Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind u.a.:
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* Beratung von Fragen, die die Eltern aller Schüler betreffen
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* Kontakt zur Stadt Herrenberg als Schulträger
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* Mitwirkung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage
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Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden [[Elternbeirat|Elternbeiratsvorsitzenden]] aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des [[Schulträger|Schulträgers]] zusammensetzt.
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Version vom 3. Juni 2017, 17:16 Uhr

Da es in Herrenberg mehrere Schulen gibt, bilden die jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter zusammen den Gesamtelternbeirat. Dieses Gremium wählt ebenfalls einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind u.a.:

  • Beratung von Fragen, die die Eltern aller Schüler betreffen
  • Kontakt zur Stadt Herrenberg als Schulträger
  • Mitwirkung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage

Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.