Gesamtelternbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Leitfaden
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbe…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.
 
Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.
 +
[[Kategorie:Eltern]]
 +
[[Kategorie:Gremien]]

Version vom 22. April 2017, 13:46 Uhr

Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.