Gesamtelternbeirat
Aus Leitfaden
Version vom 3. Juni 2017, 17:16 Uhr von Martin.esser (Diskussion | Beiträge)
Da es in Herrenberg mehrere Schulen gibt, bilden die jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter zusammen den Gesamtelternbeirat. Dieses Gremium wählt ebenfalls einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind u.a.:
- Beratung von Fragen, die die Eltern aller Schüler betreffen
- Kontakt zur Stadt Herrenberg als Schulträger
- Mitwirkung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage
Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.