Mobiltelefon: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.
 
Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.
  
Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.
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Außerhalb der Schulgebäude sind Telefonate und Mitteilungen gestattet.
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Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen!
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Das Mitführen von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Speicher- und Übertragungsgeräten bei Klassenarbeiten kann - wie auch beim schriftlichen Abitur - als Täuschungshandlung gewertet werden. Sie können deshalb vor Beginn von der aufsichtführenden Lehrkraft eingezogen werden.
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Die Handyregelung ist Bestandteil der [[Hausordnung]].
 
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2017, 12:26 Uhr

Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.

Außerhalb der Schulgebäude sind Telefonate und Mitteilungen gestattet.


Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen!


Das Mitführen von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Speicher- und Übertragungsgeräten bei Klassenarbeiten kann - wie auch beim schriftlichen Abitur - als Täuschungshandlung gewertet werden. Sie können deshalb vor Beginn von der aufsichtführenden Lehrkraft eingezogen werden.


Die Handyregelung ist Bestandteil der Hausordnung.