Mobiltelefon: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Leitfaden
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.
 
Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.
 +
 +
Die Handyregelung ist Bestandteil der [[Hausordnung]].
  
 
[[Kategorie:Schüler]]
 
[[Kategorie:Schüler]]
 
[[Kategorie:Regeln]]
 
[[Kategorie:Regeln]]

Version vom 3. Juni 2017, 23:01 Uhr

Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.

Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.

Die Handyregelung ist Bestandteil der Hausordnung.