Mobiltelefon: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.
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Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.
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Version vom 18. Mai 2017, 23:24 Uhr

Das Benutzen von Handys – nicht nur zum Telefonieren, sondern auch für andere Zwecke wie Fotografieren, Musik hören oder im Internet surfen - ist im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmbad etc.) nicht erlaubt.

Es gilt ein generelles Verbot auf dem Schulgelände, also auch außerhalb der Gebäude, Videos zu erstellen, anzuschauen oder auszutauschen.