Schulkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der | + | Die Schulkonferenz, verankert im Schulgesetz von Baden-Württemberg, ist das höchste gemeinsame Organ der Schule. |
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Das Themenspektrum ist breit gefächert, z.B. Schüleraustausch, Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, Schulprofil oder Haushaltsmittel. Die Schulkonferenz muss angehört werden z.B. zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, sie entscheidet z.B. über Stundentafeln, Unterrichtszeiten oder Grundsätze der Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Die etwa fünf Sitzungen im Schuljahr sind nicht öffentlich. | Das Themenspektrum ist breit gefächert, z.B. Schüleraustausch, Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, Schulprofil oder Haushaltsmittel. Die Schulkonferenz muss angehört werden z.B. zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, sie entscheidet z.B. über Stundentafeln, Unterrichtszeiten oder Grundsätze der Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Die etwa fünf Sitzungen im Schuljahr sind nicht öffentlich. | ||
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+ | Die Schulkonferenz setzt sich aus dem Schulleiter, dem Elternbeiratsvorsitzenden sowie dem Schülersprecher und zusätzlich jeweils drei Mitgliedern des Lehrerkollegiums, der Schülermitverantwortung und des Elternbeirats zusammen. | ||
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Alle Mitglieder haben Stellvertreter und müssen von den entsprechenden Gruppen gewählt werden. Den Vorsitz hat der Schulleiter, Stellvertreter ist der Elternbeiratsvorsitzende. | Alle Mitglieder haben Stellvertreter und müssen von den entsprechenden Gruppen gewählt werden. Den Vorsitz hat der Schulleiter, Stellvertreter ist der Elternbeiratsvorsitzende. | ||
Aktuelle Version vom 3. Juni 2017, 23:29 Uhr
Die Schulkonferenz, verankert im Schulgesetz von Baden-Württemberg, ist das höchste gemeinsame Organ der Schule.
Das Themenspektrum ist breit gefächert, z.B. Schüleraustausch, Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, Schulprofil oder Haushaltsmittel. Die Schulkonferenz muss angehört werden z.B. zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, sie entscheidet z.B. über Stundentafeln, Unterrichtszeiten oder Grundsätze der Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Die etwa fünf Sitzungen im Schuljahr sind nicht öffentlich.
Die Schulkonferenz setzt sich aus dem Schulleiter, dem Elternbeiratsvorsitzenden sowie dem Schülersprecher und zusätzlich jeweils drei Mitgliedern des Lehrerkollegiums, der Schülermitverantwortung und des Elternbeirats zusammen.
Alle Mitglieder haben Stellvertreter und müssen von den entsprechenden Gruppen gewählt werden. Den Vorsitz hat der Schulleiter, Stellvertreter ist der Elternbeiratsvorsitzende.