Schulkonferenz

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Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat eine überwiegend beratende, aber in Teilen auch entscheidende Funktion. Das Themenspektrum ist breit gefächert, z.B. Schüleraustausch, Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, Schulprofil oder Haushaltsmittel. Die Schulkonferenz muss angehört werden z.B. zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, sie entscheidet z.B. über Stundentafeln, Unterrichtszeiten oder Grundsätze der Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Die etwa fünf Sitzungen im Schuljahr sind nicht öffentlich. Die Schulkonferenz setzt sich aus sechs Mitgliedern des Lehrerkollegiums, drei Schülern, dem Elternbeiratsvorsitzenden und zwei Elternvertretern sowie dem Schulleiter zusammen. Alle Mitglieder haben Stellvertreter und müssen von den entsprechenden Gruppen gewählt werden. Den Vorsitz hat der Schulleiter, Stellvertreter ist der Elternbeiratsvorsitzende.