Schulsport bei Krankheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2017, 17:48 Uhr
Erkrankte oder verletzte Schüler, die am Unterricht teilnehmen, müssen den Sportunterricht besuchen, auch wenn sie nicht am Sport teilnehmen können. In begründeten Fällen kann mit dem Einverständnis des Sportlehrers von dieser Unterrichtspflicht abgesehen werden.