Schulsport bei Krankheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Erkrankte oder verletzte Schüler, die am Unterricht teilnehmen, müssen den Sportunterricht besuchen, auch wenn sie nicht am Sport teilnehmen können. In begründeten Fällen kann mit dem Einverständnis des Sportlehrers von dieser Unterrichtspflicht abgesehen werden.
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2017, 17:48 Uhr

Erkrankte oder verletzte Schüler, die am Unterricht teilnehmen, müssen den Sportunterricht besuchen, auch wenn sie nicht am Sport teilnehmen können. In begründeten Fällen kann mit dem Einverständnis des Sportlehrers von dieser Unterrichtspflicht abgesehen werden.