Schulsport bei Krankheit

Aus Leitfaden
Version vom 3. Juni 2017, 17:48 Uhr von Martin.esser (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Erkrankte oder verletzte Schüler, die am Unterricht teilnehmen, müssen den Sportunterricht besuchen, auch wenn sie nicht am Sport teilnehmen können. In begründeten Fällen kann mit dem Einverständnis des Sportlehrers von dieser Unterrichtspflicht abgesehen werden.