Textverarbeitungsprogramm

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Version vom 3. Juni 2017, 20:47 Uhr von Martin.esser (Diskussion | Beiträge)
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Laut GLK-Beschluss ist das Offene Softwarepaket OpenOffice als gemeinsamer Standard am SGH eingeführt worden. Dieser Standard gilt für den Austausch von allen digitalen Medien, solange zwischen den Partnern nichts anderes vereinbart ist.

Der Download des gesamten Pakets kann erfolgen unter [1]