Klassenpflegschaft

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Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse. Die Eltern wählen innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres aus ihrer Mitte zwei Klassenelternvertreter für den Elternbeirat.

Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der Klassenlehrer. Das Schulgesetz schreibt mindestens eine Sitzung der Klassenpflegschaft pro Schulhalbjahr vor.

An derselben Schule kann man nur in einer Klasse zum Elternvertreter gewählt werden.

In den Kursstufen wählen die Elternvertreter aus ihren Reihen je einen Vorsitzenden der Kurspflegschaft.


Die Sitzungen der Klassenpflegschaft sind eine gute Möglichkeit zur Information, zum Austausch und Gespräch zwischen Eltern und Lehrern:

z.B.

  • über den Entwicklungsstand der Klasse, über Verhalten oder Probleme
  • über Kriterien und Verfahren zur Leistungsmessung (schriftliche und mündliche Noten)
  • über Grundsätze von Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel
  • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Arbeitsgemeinschaften
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats.


Nach aktueller Regelung ist für den 1.Klassenpflegschaftsabend im Schuljahr am SGH folgender Ablauf vorgesehen:

Im zeitgleich stattfindenden ersten Teil stellen sich Klassen- und Fachlehrer den Eltern um 19.00 Uhr kurz auf Klassenebene vor und vermitteln wichtige Informationen. So wird auch ein Blatt mit Angaben zur Anzahl der Arbeiten und jeweiliger Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Noten an die Eltern verteilt. Ebenfalls findet in diesem Rahmen die Wahl der Elternvertreter statt.

Der zweite Teil bietet ab ca. 20.00 Uhr allen Eltern und Lehrern Gelegenheit, sich in der Pausenhalle in lockerer Atmosphäre zu einem Austausch und individuellen Gesprächen zu treffen.