Klassenpflegschaft

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Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse. Die Eltern wählen innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres aus ihrer Mitte zwei Klassenelternvertreter für den Elternbeirat.

Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der Klassenlehrer. Das Schulgesetz schreibt mindestens eine Sitzung der Klassenpflegschaft pro Schulhalbjahr vor.

An derselben Schule kann man nur in einer Klasse zum Elternvertreter gewählt werden.

In den Kursstufen wählen die Elternvertreter aus ihren Reihen je einen Vorsitzenden der Kurspflegschaft.