Probeversetzung

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Diese kann auf Beschluss der Klassenkonferenz ausgesprochen werden. Nach ca. vier Wochen im neuen Schuljahr muss der Schüler dann jeweils in den Fächern, in denen er im Zeugnis schlechter als 4 stand, eine schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren. Kann der Schüler aufgrund dieser Prüfungen versetzt werden, so wird die Nichtversetzung rückgängig gemacht. Es wird ein neues Zeugnis ausgestellt und der Schüler besucht weiter die neue Klasse. Sinnvoll erscheint dies dann, wenn der Schüler vom Wissensstand und von der Begabung her sehr wahrscheinlich in der Lage sein wird, die Lücken in wenigen Wochen aufzuholen. Hierin liegt die besondere Verantwortung der Klassenkonferenz.

Es wird darauf hingewiesen, dass weder die Eltern noch der Schüler ein Anrecht darauf haben, die Probeversetzung einzufordern, sondern dass dies in der alleinigen Verantwortung der Klassenkonferenz liegt.