Verlassen des Schulgeländes

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Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers verlassen, Schüler der Kursstufe bei noch nicht erreichter Volljährigkeit mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.

Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz.